Verstöße gegen Parteiengesetz: AfD musste bisher 1,1 Millionen Euro zahlen

Tino Chrupalla, Bernd Baumann und Alice Weidel im Bundestag. | EPA

Unzulässige Spenden, falsche Angaben oder zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern – seit 2017 mussten die Bundestagsparteien wegen solcher Verstöße rund 1,8 Millionen Euro bezahlen. Mehr als die Hälfte davon entfiel auf die AfD.[mehr]

Quelle tagesschau.de

Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13